Verkaufsbedingungen
1 Begriffsbestimmungen
Die Begriffe „das Unternehmen“ und „Bluemay" bedeuten beide Bluemay Limited oder aber einen Teil davon. Der „Käufer" ist die Partei, die die Waren bzw. Dienstleistungen („Waren“) beim Unternehmen bestellt. Der „Spediteur“ ist ein unabhängiger Auftragnehmer zur Auslieferung der Waren, dazu gehören auch die Lieferunternehmen der Royal Mail (britische Post). „Der Vertrag“ ist ein Vertrag zum Kauf und Verkauf der Waren, und gilt nur für die Vertragsparteien und kann nicht abgetreten werden. Bezeichnungen, die sich auf ein Geschlecht beziehen, gelten gleichermaßen auch für das andere sowohl im Singular als auch im Plural.
2 Geltende BedingungenDiese Verkaufsbedingungen gelten für die Lieferung von Waren durch das Unternehmen, es sei denn, dies wurde schriftlich anders vereinbart. Das Unternehmen akzeptiert die Kaufbedingungen des Käufers oder eine Änderung oder Variation dieser Verkaufsbedingungen nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
3 Preis
Der Warenpreis ist der Preis, der zwischen dem Unternehmen und dem Käufer vereinbart wurde. Hat eine vorherige Vereinbarung nicht stattgefunden, so gilt der Unternehmenspreis der jeweiligen Teile am Tage der Auslieferung, zu dem üblicherweise eine Liefer- und Verpackungsgebühr hinzugerechnet wird, es sei denn, dies wurde schriftlich anders vereinbart. Die jeweils geltende Mehrwertsteuer wird dem Gesamtbetrag hinzugerechnet.
4 Lieferung
a) Falls nicht anders schriftlich vereinbart, so trägt der Käufer die Lieferkosten der Waren und die Lieferung erfolgt duch einen Spediteur, der zwischen dem Käufer und dem Unternehmen vereinbart wird. Besteht keine Vereinbarung, so erfolgt dies einzig und allein nach dem Ermessen des Unternehmens.
b) Das Lieferdatum oder die Lieferdaten, die im Angebot des Unternehmens oder in der Bestellung des Käufers angegeben werden, sind lediglich Schätzwerte. Das Unternehmen übernimmt keine Haftung, falls eine Lieferung zu diesem Datum oder zu diesen Daten nicht stattfindet, auch besteht keine Haftbarkeit für Schäden oder Verluste, die sich direkt oder indirekt aus einem solchen Verzug ergeben können.
c) Werden die normalen Postauslieferungsdienste der Royal Mail benutzt und es liegt kein Liefernachweis vor, so gilt die Lieferung innerhalb von 2 Tagen nach dem Versand erster Klasse und innerhalb von vier Tagen nach dem Versand zweiter Klasse als erfolgt.
5 Zahlung
a) Vorbehaltlich der Bestimmungen unter (c) unten, gelten als Zahlungsbedingungen für die nach dem Vertrag ausgelieferten Waren entweder „netto Kasse innerhalb von 30 Tagen”, wobei die Zahlung spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum bei bestehenden Kreditkonten fällig ist, oder aber „netto Kasse bei Auftrag", wobei die Zahlung bei der Auftragserteilung fällig ist, damit mit der Fertigung begonnen werden kann, es sei denn, dies wurde vom Unternehmen ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.
b) Unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel, die ihm zur Verfügung stehen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, Verzugszinsen bei allen überfälligen Konten von 5% pro Jahr über dem Basissatz von Barclays Bank plc zu erheben, wie er zurzeit gültig ist.
c) Unbeschadet aller gegenteiligen Aussagen behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Leistungen für den Vertrag auszusetzen, auf den sich die Rechnung bezieht, sowie für jeden anderen Vertrag, der zwischen den Parteien besteht, falls der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht bis zum Fälligkeitsdatum nachkommt, oder falls ein Ereignis eintritt, dass nach dem Dafürhalten des Unternehmens die Fähigkeiten des Käufers nachträglich beeinfussen wird, seine noch offenen Verbindlichkeiten gegenüber Bluemay zu erfüllen.
d) Preisnachlässe werden nicht gegeben, es sei denn, dies wurde bei der Auftragserteilung ausdrücklich anders vereinbart, und eventuelle Preisnachlässe für vergangene Geschäfte sind nicht bindend für zukünftige Geschäfte.
6 Forderungen
a) Alle Schadensersatzforderungen für Transportgüter müssen dem Unternehmen vom Käufer innerhalb von 3 Tagen nach Lieferdatum schriftlich mitgeteilt werden (und ggf. auch an den Spediteur, falls es sich um einen unabhängigen Auftragnehmer handelt), bzw. wenn es zu keiner Lieferung gekommen ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum oder Versandavis, je nachdem was früher eintritt.
b) Der Käufer teilt dem Unternehmen sofort schriftlich jegliche Forderung mit, die sich auf eine Änderung der bestellten Waren bezieht, so dass das Unternehmen in der Lage ist, die Reklamation zu prüfen, bevor der Rest des Auftrags ausgeliefert oder an das Unternehmen zurückgegeben wird, und es können keine Forderungen anerkannt werden, die nicht spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Lieferdatum angemeldet werden.
c) Falls der Käufer dem Unternehmen innerhalb von 30 Tagen nach Lieferdatum das Bestehen einer berechtigten Forderung mitteilt, und diese sich auf eine Fehlmenge, einen Qualitätsmangel, einen Beschaffenheitsfehler der Waren oder aber darauf bezieht, das die Waren außerhalb der Spezifikation liegen, ist ist das Unternehmen berechtigt, die Fehlmenge zu ersetzen, Waren kostenfrei auszutauschen oder solche Hilfsmaßnahmen anzuwenden, die das Unternehmen für angebracht hält, oder es kann dem Käufer nach eigenem Ermessen den Preis (oder einen entsprechenden Anteil davon) zurückerstatten. Weitere Haftbarkeiten des Unternehmens gegenüber dem Käufer bestehen nicht.
d) Die im Absatz c) oben dargelegte Gewährleistungsübernahme des Unternehmens gilt anstatt und unter Ausschluss von allen anderen Garantieen und Zusicherungen, egal ob diese ausdrücklich oder gesetzlich stillschweigend oder in anderer Weise bestehen.
7 Eigentum und Risiko
a) Falls nicht anders schriftlich vereinbart, so geht das Risiko an den gelieferten Waren mit erfolgter Lieferung an den Käufer über, ausgenommen bei Waren, die zur Lieferung außerhalb des Vereinigten Königreichs, der Kanalinseln und der Insel Man erworben wurden, in diesen Fällen geht das Risiko an den Käufer über, sobald die Waren die Fabrik oder das Lager des Unternehmens verlassen.
b) Das Wareneigentum und der Rechtsanspruch der Waren bleibt solange beim Unternehmen und geht erst dann an den Käufer über, wenn dieser die Waren vollständig bezahlt hat (einschließlich aller ggf. anfallenden Zinsen) und bis zur Leistung dieser Zahlung hält der Käufer die Waren lediglich in treuhänderischer Funktion für das Unternehmen und als Bewahrer und hat die Waren getrennt von denen des Käufers oder von Drittparteien aufzubewahren. Der Käufer kann diese Waren im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeiten veräußern, jedoch bewahrt er den Erlös aus diesen Verkäufen lediglich treuhänderisch für das Unternehmen auf, und er muss diese Erlöse getrennt von anderen Beträgen aufbewahren, bis der Käufer alle fälligen Zahlungen an das Unternehmen geleistet hat. Müssen die Waren wieder ausgehändigt werden, oder bleiben Sie unbezahlt, so erteilt der Käufer dem Unternehmen, seinen Mitarbeitern oder Vertretern bedingungslos und unwiderruflich die Erlaubnis, das Grundstück des Käufers (oder jegliches Grundstück zu betreten, von dem das Unternehmen sinnvollerweise annehmen kann, vom Käufer benutzt zu werden), um die Waren abzuholen, und die Kosten der Warenabholung sind vom Käufer auf Antrag zu zahlen.
c) Bis zum Eigentumsübergang an den Waren nach den Bestimmungen des Absatzes b) oben hat der Käufer die Waren des Unternehmens gegen Feuer, Diebstahl und sonstige Gefahren zu versichern, die tagtäglich auftreten können, wobei die Versicherungssumme nicht unter dem Preis liegen darf, der dem Unternehmen geschuldet wird.
8 Zahlungsunfähigkeit des Käufers
Falls der Käufer zahlungsunfähig wird, ein Konkursverwalter für sein Unternehmen ernannt oder pflichtgemäß oder freiwillig abgewickelt wird, oder falls das Unternehmen nach gutem Glauben der Meinung ist, dass solch ein Fall eintreten könnte, so ist das Unternehmen nach eigenem Ermessen berechtigt, vorbehaltlos aller anderen Hilfsmittel, die Vertragsleistungen auszusetzen oder zu beenden. Im Falle einer Vertragskündigung ist das Unternehmen berechtigt, die Waren zu behalten oder das Eigentum an diesen Waren zu übernehmen, und mit seinen Mitarbeitern bzw. Vertretern die Anwesen des Käufers oder jegliches Grundstück zu betreten, von dem das Unternehmen sinnvollerweise annehmen kann, dass es vom Käufer benutzt wird), um die Waren abzuholen, und die Kosten der Warenabholung sind vom Käufer auf Antrag zu übernehmen.
9 Ausnahmen
Das Unternehmen ist nicht dafür verantwortlich, dass Bestimmungen oder Bedingungen dieses Vertrages nicht erfüllt wurden, falls und in dem Umfang in dem diese Erfüllung verzögert, verhindert oder durch Umstände unmöglich gemacht wurde, die entweder vor, bei oder nach dem Abschluss des Lieferauftrages vorlagen, und die nicht in angemessener Weise von dem Unternehmen kontrolliert werden konnten. Dazu gehören unter anderem auch die folgenden Gründe, ohne jedoch die Allgemeingültigkeit des Vorgenannten in irgendeiner Weise zu berühren:
Krieg oder feindliche Auseinandersetzungen, zivile Unruhen, Streiks, Aussperrungen, sowie andere industrielle Protestmaßnahmen; Erdbeben, Überschwemmungen, Feuer, sowie andere Naturgewalten; Gesetzgebung; Materialengpässe; oder jegliche andere Form von höherer Gewalt.
10 Garantien und Verbindlichkeiten
a) Durch keine dieser Bestimmungen wird die Haftbarkeit des Unternehmens bei Todesfällen oder Personenschäden ausgeschlossen oder eingeschränkt, die auf ein fahrlässiges Verhalten des Unternehmens zurückzuführen sind.
b) Das Unternehmen gibt keine Darstellungen oder Garantieerklärungen dahingehend ab, dass die gelieferten Waren für jeden Zweck geeignet oder brauchbar sind, unbeschadet der Tatsache, dass durch den Verkauf der Sinn und Zweck anerkannt wird oder als anerkannt gilt, für den die Waren benötigt werden, und vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatzes f) unten, ist der Käufer legiglich berechtigt, sich auf die Eignung der Waren für einen bestimmten Zweck zu verlassen, falls eine solche Empfehlung vom Unternehmen an den Käufer vor dem Auftragsdatum schriftlich abgegeben wurde.
c) Jeder Rat oder jede Empfehlung, die vom Unternehmen, seinen Mitarbeitern oder Vertretern gegenüber dem Käufer oder seinen Mitarbeitern oder Vertretern über die Lagerung, Anwendung oder Verwendung der Waren abgegeben wurde, und die nicht von dem Unternehmen schriftlich bestätigt wurde, wird vom Käufer nur auf eigene Gefahr hin befolgt oder behandelt, und das Unternehmen ist demgemäß auch für keinen dieser Ratschläge oder keine dieser Empfehlungen haftbar, die nicht wie oben bestätigt wurden.
d) Das Unternehmen ist gegenüber dem Käufer für Verluste oder Eigentumsschäden nur insofern verantwortlich, als diese Schäden oder Verluste auf den Verkauf von Waren zurückzuführen sind, die auf schriftliche Empfehlung des Unternehmens hin für einen bestimmten Zweck verwendet wurden, oder insoweit ein solcher Verlust oder Schaden auf Fahrlässigkeit des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen ist, und es angemessen erscheint, dass das Unternehmen in dieser Weise haftbar ist.
e) Das Unternehmen haftet gegenüber dem Käufer nicht bei Verlusten oder Schäden, die dem Käufer aus der Lieferung oder Nichtlieferung von bestellten Waren entstanden sind.
f) Unbeschadet der Bestimmungen aus dem Absatz b) oben ist der Käufer nicht verpflichtet, bei Musterlieferungen des Unternehmens an den Käufer weder bei einer Annahme oder fehlender Ablehung der Muster durch den Käufer vor der Erteilung des Auftrags oder der Vertragsleistung, das Unternehmen gegenüber Forderungen zu entschädigen, die sich auf die Eignung oder Zweckdienlichkeit der Waren für einen bestimmten Zweck beziehen.
g) Vorbehaltlos aller vorgenannten Bestimmungen übersteigt die Haftbarkeit des Unternehmens insgesamt bei jeder einzelnen Forderung oder bei allen Forderungen zusammen, die auf eine Handlung oder Unterlassung des Unternehmens zurückzuführen sind (egal, ob es sich dabei um Fahrlässigkeit des Unternehmens handelt oder nicht) in keiner Weise den Preis der Waren, durch die der Verlust oder Schaden entstanden ist.
11 Produktkenntnis
Es gehört zur Verantwortlichkeit des Käufers, seine Mitarbeiter oder Vertreter in der sicheren Handhabung aller Waren zu unterweisen, die vom Unternehmen geliefert wurden, dazu gehören, ohne die Allgemeingültigkeit des Vorgenannten in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen, auch solche Betriebstoleranzen, die in den gedruckten technischen Unterlagen des Unternehmens enthalten und zurzeit gültig sind, um sicherzustellen, dass diejenigen, an die diese Waren weitergegeben oder weiterverkauft werden, auch entsprechend unterrichtet wurden. Falls es zu Forderungen gegenüber dem Unternehmen kommt, so kann der Käufer in die Verantwortung genommen werden, zu diesen Verletzungen beigetragen zu haben, es sei denn, er kann nachweisen, dass angemessene Schritte ergriffen wurden, um alle einschlägigen Informationen über die Verwendung der Unternehmensprodukte weiterzugeben.
12 Abwandlung
Eine Fahrlässigkeit, Nachsichtigkeit oder Duldsamkeit auf Seiten des Unternehmens, die sich auf die genauen Rechte aus diesem Vertrag oder seiner Bestimmungen bezieht, kann in keiner Weise als ein stillschweigend vorausgesetzter oder sonstiger Verzicht auf diese Rechte oder Bestimmungen aufgefasst werden, und kein Verzicht des Unternehmens auf Vertragsverletzungen wird als Verzicht bei nachfolgenden Vertragsverletzungen der gleichen oder bei anderen dieser Vertragsbestimmungen aufgefasst.
13 Allgemeines
Jeder Absatz dieser Bedingungen gilt als separat und eigenständig und gilt in keiner Weise durch Bezug auf eine andere Bestimmung oder durch die Reihenfolge seiner Auflistung als eingeschränkt. Überschriften von Absätzen gelten nur zu Bezugszwecken und präjudizieren oder beeinflussen ihre Bedeutung in keiner Weise.
14 Geltendes Recht
Die Struktur, Gültigkeit und Durchführung dieser Bestimmungen wird nach englischem Recht ausgelegt und kann nur von englischen Gerichten durchgesetzt werden. Falls es Unstimmigkeiten zwischen dieser Übersetzung und dem Original der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bluemay Limited in Englisch gibt, so gelten die Original englischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter www.bluemay.co.uk eingesehen werden können.
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